Sicherheitskultur für Luftsicherheitsbeauftragte 2026 (2)
- Beginn:
- 1. Jan 2027
- Ende:
- 31. Dez 2027
- Kurs-Nr.:
- SK26web-51
- Ort:
- WEB-SEMINAR
Beschreibung
Fortbildung Sicherheitskultur für Luftsicherheitsbeauftragte 2027
Aktueller Stand:
Wir entwickeln derzeit verschiedene Konzepte und Formate für die Fortbildung. Die konkreten Schulungsangebote und Termine werden Anfang Oktober 2026 veröffentlicht. Die nachfolgenden Informationen geben bereits einen Überblick über die Fortbildung, ihre Inhalte und die wesentlichen Rahmenbedingungen.
Wer benötigt diese Fortbildung?
Luftsicherheitsbeauftragte beim bekannten Versender (bV), reglementierten Beauftragten (regB), reglementierten Lieferanten (regL), bekannten Lieferanten (bL) oder zugelassenen Transporteur (zT), die die Schulung zur Sicherheitskultur im Jahr 2022 absolviert haben, müssen im Jahr 2027 erneut an einer Fortbildung zur Sicherheitskultur teilnehmen.
Welche Fortbildung ist in Ihrem Fall erforderlich?
Nicht in jedem Fall ist eine separate 2-UE-Fortbildung erforderlich. Welche Variante für Sie zutrifft und bis wann die Fortbildung zur Sicherheitskultur absolviert werden muss, erläutern wir hier ausführlich.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Fortbildung ist das Datum auf der bisherigen Schulungsbescheinigung zur Sicherheitskultur. Die Fortbildung muss spätestens am Tag vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums absolviert werden.
Beispiel:
Wurde die Sicherheitskultur am 30.01.2022 geschult, muss die Fortbildung spätestens am 29.01.2027 durchgeführt worden sein.
Schulungsumfang:
Die Fortbildung zur Sicherheitskultur umfasst 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Seminarinhalte:
Im Rahmen der Fortbildung werden insbesondere folgende Themen behandelt:
- Werkzeuge und Strukturen für eine robuste und belastbare Sicherheitskultur
- Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und Meldesysteme für Vorfälle und Verdachtsmomente
- Regelmäßige Trainings, Briefings und Sicherheitsinformationen
- Positive Fehlerkultur, Vorbildfunktion und Unterstützung durch die Führungsebene
- Menschliche Faktoren und typische Fehlerquellen („Dirty Dozen“)
- Überprüfung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Sicherheitskultur
Die Inhalte orientieren sich an den vom Luftfahrt-Bundesamt vorgegebenen Schulungsinhalten zur Sicherheitskultur.
Ablauf der Fortbildung:
Die Fortbildung ist auf eine praxisorientierte Vermittlung der Inhalte ausgerichtet. Neben der Vermittlung der relevanten Grundlagen werden deren Umsetzung im betrieblichen Alltag sowie typische Herausforderungen bei der Etablierung und Weiterentwicklung einer wirksamen Sicherheitskultur betrachtet.
Wichtig:
Die Fortbildung zur Sicherheitskultur darf nicht mit einer Sensibilisierungsschulung verwechselt werden. Auch andere Luftsicherheitsschulungen, z. B. nach 11.2.3.9 oder 11.2.3.10, ersetzen die erforderliche Fortbildung zur Sicherheitskultur für Luftsicherheitsbeauftragte nicht.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
- Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG (ZÜP).
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten (gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.5).
- Nachweis über die bereits absolvierte Schulung zur Sicherheitskultur für Luftsicherheitsbeauftragte, sofern die Sicherheitskultur nicht bereits in der letzten Fortbildung oder der Erstschulung enthalten war.
Die erforderlichen Nachweise werden im Rahmen der Teilnahme an der Fortbildung benötigt.
