Wie funktioniert das hier?

1Buchen Sie einen Kurs.
2Sie erhalten eine Buchungsbestätigung und Ihre Zugangsdaten bei Onlinekursen.
3Nach Erhalt der Zahlung wird der Kurs freigeschaltet 

Falls Sie immer noch Probleme haben, so senden Sie uns bitte ein E-Mail an seminare [ @ ] fr8solutions.com. Danke!

Wann erreichen Sie uns?

Mon-Fri 8:30 - 17:00

Telefon: 089 124138 540
E-Mail: seminare [@] fr8solutions.com

 

Passwort vergessen?

*

Luftsicherheitsschulungen

Luftsicherheitsschulungen

unser Schulungsangebot

Welche Schulung wird benötigt?

11.2.3.9 (ohne Flughafenausweis, 7 UE) - Personen, die unbegleiteten Zugang zu sicherer Luftfracht/-post haben oder Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen

Beginn:
5. Sep 2019
Ende:
31. Dez 2030
Kurs-Nr.:
WBT-11239-oF
Preis:
54,50 EUR pro Platz (zzgl. MwSt.)
Ort:
ONLINE

Beschreibung

  

WBT/Online-Schulung von Personal, das unbegleiteten Zugang zu sicherer Luftfracht/-post hat oder Sicherheitskontrollen außer Kontrollen bei Fracht und Post durchführt.

z.B. Personal beim bekannten Versender (bV) und reglementierten Beauftragten (regB)

 

Diese Schulung führen Sie online an Ihrem PC durch. Die Zugangsdaten erhalten Sie von uns.

Wer benötigt diese Schulung?

  • bekannter Versender (bV)
  • reglementierter Beauftragter (regB)
  • Dienstleister für bV oder regB
  • ggf. zugelassene Transporteure (zT)

Wenn Sie den Status des behördlich zugelassenen bekannten Versender oder reglementierten Beauftragten anstreben oder als Externer (z.B. Zeitarbeit, Wachunternehmen, etc.) für ein solches Unternehmen tätig sind, benötigen Sie u.a. geschulte Mitarbeiter, wenn diese Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben.

Für Fahrer von Transportunternehmen reicht laut Auskunft vom LBA aktuell eine Schulung nach 11.2.7 aus. Ob das auch in Zukunft so bleibt ist fraglich, da sowohl wir als auch viele unserer Fachkollegen der Meinung sind, dass einige Tätigkeiten, die der Fahrer durchführt, im Sinne der DVO 2015/1998 "andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen" darstellen. Für diese Tätigkeiten ist eine Schulung nach 11.2.3.9 erforderlich. Des Weiteren fordern derzeit viele Auftraggeber (Luftfrachtspediteure als reglementierte Beauftragte oder bekannte Versender) grundsätzlich eine Schulung nach 11.2.3.9 für die Fahrer.

Die Schulung muss durch einen behördlich zugelassenen Ausbilder erfolgen. Das Schulungsprogramm muss gemäß dem vom LBA vorgegebenem „modularen System“ erstellt sein.

Die Kursinhalte gestalten sich nach den Forderungen der VO (EG) Nr.300/2008 und VO (EU) 2015/1998 sowie deren Folgeverordnungen, der Luftsicherheits-Schulungs-Verordnung (LuftSiSchulV) und den Vorgaben des Luftfahrtbundesamtes (LBA).



Seminarinhalte:

  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
  • Kenntnis der Meldeverfahren
  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • Kenntnisse von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen (= neuer Lehrinhalt ‚Sicherheitskultur‘)

 Dauer: 7 Unterrichtseinheiten à 45 Min. + Lernerfolgskontrolle

 

Jeder Teilnehmer erhält ein Teilnahmezertifikat.

 

 

Voraussetzung für die Seminarteilnahme:
Wir benötigen die sogenannte 'Erklärung des Unternehmens' ausgefüllt und vom Luftsicherheitsbeauftragten unterzeichnet zugeschickt. Bitte laden Sie sich dieses Formular von unserer Website herunter: Download Formulare
WICHTIG: Jeder Schulungsteilnehmer muss vor Beginn der Schulung einer behördlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäß § 7 LuftSiG unterzogen werden. Der Antrag für die ZÜP ist bei der zuständigen Landesluftsicherheitsbehörde zu beantragen.

Bitte senden Sie die Erklärung als pdf-Datei an: seminare@fr8solutions.com.

Sie möchten mehrere Teilnehmer auf einmal anmelden? Laden Sie zusätzlich unsere Vorlage herunter und senden bitte die Liste im Excel-Format sowie die Erklärung als pdf-Datei an: seminare@fr8solutions.com.

 


Diesen Kurs buchen: 11.2.3.9 (ohne Flughafenausweis, 7 UE) - Personen, die unbegleiteten Zugang zu sicherer Luftfracht/-post haben oder Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen

Einzelpreis

Teilnehmerdaten

Rechnungsadresse

Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen *

Kommentare / E-Mail Bestätigung

Wie haben Sie von uns erfahren?

* notwendige Angaben

Kategorie

TOP

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.