11.2.3.9. für Luftsicherheitsbeauftragte 2 UE
11.2.3.9. (2 UE) - Kombi-/Umschulung für Luftsicherheitsbeauftragte mit einer gültigen Schulung nach Kap. 11.2.5.
Als Luftsicherheitsbeauftragter bei einem bekannten Versender, reglementierten Beauftragten oder zugelassenen Transporteur benötigen Sie auch eine Schulung nach Kap. 11.2.3.9. gem. VO (EU) 2015/1998, sofern Sie sogenannte Sicherheitskontrollen durchführen.
Mit einem gültigen Schulungszertifikat nach Kap. 11.2.5. der VO (EU) 2015/1998 können Sie die Schulung gem. Kap. 11.2.3.9. mit einer Zeitdauer von 2 Unterrichtseinheiten à 45 Min. absolvieren. Wie geht das?
- im Rahmen einer sogenannten Kombischulung, gleich im Anschluß an die Luftsicherheitsbeauftragten-Schulung gem. Kap. 11.2.5. der VO (EU) 2015/1998
- als Umschulung von Kap. 11.2.5. auf Kap. 11.2.3.9. Voraussetzung hier ist ein gültiges Schulungszertifikat gem. Kap. 11.2.5. der VO (EU) 2015/1998
Die Schulung muss durch einen behördlich zugelassenen Ausbilder erfolgen.
Das Schulungsprogramm muss gemäß dem vom LBA vorgegebenen 'modularen System' (neueste Version) erstellt sein.
Falls Sie hierzu weitere Infos benötigen, rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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