Fortbildung Luftsicherheitsbeauftragte 2023 (4 UE, ab 2024 10 UE)
Sicherheitsbeauftragte / Beauftragte für Sicherheit beim bekannten Versender (bV), reglementierten Beauftragten (regB), reglementierten Lieferanten (regL), bekannten Lieferanten (bL) oder zugelassenen Transporteur (zT) müssen innerhalb von 5 Jahren nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum Luftsicherheitsbeauftragten (gem. VO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.5) eine Fortbildung (4 Unterrichtseinheiten à 45 Min. für 2023) absolvieren.
Wer diese 5-Jahresfrist überschreitet, muss die Schulung 11.2.5 noch einmal komplett (ab 2024 40 Unterrichtseinheiten!) durchlaufen.
Das Thema Luftsicherheit ist ein sehr dynamisches Thema und es gibt jährlich viele Änderungen. Sowohl die Anforderungen seitens des Luftfahrt-Bundesamtes als auch neue Verordnungen führen zu ständigen Neuerungen. Die Fortbildung bringt Sie auf den aktuellen Stand, damit Sie Ihren Pflichten als Luftsicherheitsbeauftragter nachkommen und den Status Ihres Unternehmens sicherstellen können.
Die Schulung erfolgt auf Basis von vom Luftfahrt-Bundesamt festgelegten Schulungsinhalten durch einen behördlich zugelassenen Ausbilder.
Die Schulung bieten wir in kleinen Gruppen in Gröbenzell bei München, Bremen, Frankfurt und als Web-Seminar an.
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