Auffrischung Luftsicherheitsbeauftragte
Seminar Luftsicherheit
Auffrischungsschulung / Fortbildung für Luftsicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte / Beauftragte für Sicherheit beim bekannten Versender (bV), reglementierten Beauftragten (regB), reglementierten Lieferanten (regL), bekannten Lieferanten (bL) oder zugelassenen Transporteur (zT) müssen innerhalb von 5 Jahren nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum Luftsicherheitsbeauftragten (gem. VO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.5) einen Auffrischungskurs (4 Unterrichtseinheiten à 45 Min.) absolvieren.
Wer diese 5-Jahresfrist überschreitet, muss die Schulung 11.2.5 noch einmal komplett (34 Unterrichtseinheiten) durchlaufen.
Das Thema Luftsicherheit ist ein sehr dynamisches Thema und es gibt jährlich viele Änderungen. Sowohl die Anforderungen seitens des Luftfahrt-Bundesamtes als auch neue Verordnungen führen zu ständigen Neuerungen.
Die Fortbildung bringt Sie auf den aktuellen Stand, damit Sie Ihren Pflichten als Luftsicherheitsbeauftragter nachkommen und den Status Ihres Unternehmens sicherstellen können.
Das Training muss durch einen behördlich zugelassenen Ausbilder erfolgen.
Die Schulungsinhalte müssen gemäß der vom LBA jährlich vorgegebenen Themenschwerpunkte erstellt sein.
Unsere Kurse bieten wir in Gröbenzell bei München und Hamburg an.
Falls Sie hierzu weitere Infos benötigen, können Sie uns gerne anrufen. Wir helfen Ihnen weiter!
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