11.2.7 (3 UE) - Schulung des Sicherheitsbewusstseins
- Beginn:
- 5. Sep 2019
- Ende:
- 31. Dez 2030
- Kurs-Nr.:
- WBT-1127
- Preis:
- 47,50 EUR pro Platz (zzgl. MwSt.)
- Ort:
- ONLINE
Beschreibung
Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins
gem. DVO (EU) 2015/1998, Kap. 11.2.7
Diese Schulung führen Sie online an Ihrem PC durch. Die Zugangsdaten erhalten Sie von uns.
Wer benötigt diese Schulung?
ACHTUNG: Änderung ab 01.01.2023
Bisher reichte eine Schulung nach 11.2.7 für Mitarbeiter aus, die nur unbeaufsichtigten Zugang zu sicheren Bereichen haben.
Ab 01.01.2023 muss jeder, der unbeaufsichtigten Zugang zu sicheren Bereichen bzw. Luftfracht hat, eine Schulung nach 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998 absolvieren.
Es gibt eigentlich nur zwei Fälle, für die eine Schulung nach 11.2.7 ab 01.01.2023 ausreichend ist.
- Das ist für Fahrer von Transporteuren, die keinen Zugang zu den Luftfrachtsendungen haben, weil die Fahrzeuge verschlossen und verplombt sind.
- Personen, die Zugang zu Bordvorräten und Flughafenlieferungen erhalten.
Personen, die nach Kapitel 11.2.7 geschult sind, dürfen z.B. nicht
- unbeaufsichtigt in den sicheren Bereich
- Zugriff auf identifizierbare Luftfracht haben
- Luftfracht, Bordvorräte oder Flughafenlieferungen produzieren, kommissionieren, verpacken, transportieren, laden, handeln etc.
- Zugang zu den Vertriebsaufträgen erhalten, aus welchen die Versandart hervorgeht
- usw.
Entsprechend ist diese Schulung i.d.R. nur für Personen geeignet, die außerhalb der eigentlichen Vertriebs-, Logistik-, Produktions- und Personalprozesse im Unternehmen agieren.
Diese Schulung ist z.B. nicht ausreichend für
- Fahrer, die Luftfracht, Bordvorräte oder Flughafenlieferungen transportieren und Zugang zur Ware haben (z.B. der Fahrer lädt selbst)
- Lager- und Versandmitarbeiter, die Luftfracht, Bordvorräte oder Flughafenlieferungen kommissionieren, verpacken, verladen, transportieren
- Produktionsmitarbeiter, die Ware herstellen, die erkennbar Luftfracht, Bordvorräte oder Flughafenlieferungen wird
- Personalmitarbeiter, die geschulte Mitarbeiter beurteilen, einstellen, Schulungen überwachen
- Vertriebsmitarbeiter, die Zugriff auf die Aufträge und Versandarten haben
- IT Mitarbeiter, die Zugangsberechtigungen für sichere Bereiche und Rollen für den ERP Zugriff vergeben
- Werksschutz, der Zugangsberechtigungen vergibt
- usw.
Prüfen Sie bitte genau, ob die Schulung nach Kap. 11.2.7 ausreicht, da eine ungültige Schulung zum Verlust der Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) führen kann.
Die Schulung muss durch einen behördlich zugelassenen Ausbilder erfolgen. Das Schulungsprogramm muss gemäß dem vom LBA vorgegebenem 'modularen System' erstellt sein.
Die Kursinhalte gestalten sich nach den Forderungen der VO (EG) Nr.300/2008 und DVO (EU) 2015/1998 sowie deren Folgeverordnungen, der Luftsicherheits-Schulungs-Verordnung (LuftSiSchulV) und den Vorgaben des Luftfahrtbundesamtes (LBA).
Seminarinhalte:
- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
- Kenntnis der Meldeverfahren
- Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
- Kenntnisse von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen (= neuer Lehrinhalt ‚Sicherheitskultur‘)
Dauer: 3 Unterrichtseinheiten (à 45 Min)
Jeder Teilnehmer erhält ein Teilnahmezertifikat.
Voraussetzung für die Seminarteilnahme:
Wir benötigen die sogenannte 'Erklärung des Unternehmens' ausgefüllt und vom Luftsicherheitsbeauftragten unterzeichnet zugeschickt. Bitte laden Sie sich dieses Formular von unserer Website herunter: Download Formulare
WICHTIG: Für den Einsatz in einem zugelassenen Unternehmen benötigt der Mitarbeiter eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG, die bei der zuständigen Länderbehörde zu beantragen ist. Für die Durchführung der Schulung gemäß Kap. 11.2.7 ist allerdings keine Überprüfung des Mitarbeiters notwendig.
Bitte senden Sie die Erklärung als pdf-Datei an: seminare@fr8solutions.com.
Sie möchten mehrere Teilnehmer auf einmal anmelden? Laden Sie zusätzlich unsere Vorlage herunter und senden bitte die Liste im Excel-Format sowie die Erklärung als pdf-Datei an: seminare@fr8solutions.com.