Wie funktioniert das hier?

1Buchen Sie einen Kurs.
2Sie erhalten eine Buchungsbestätigung und Ihre Zugangsdaten bei Onlinekursen.
3Nach Erhalt der Zahlung wird der Kurs freigeschaltet 

Falls Sie immer noch Probleme haben, so senden Sie uns bitte ein E-Mail an seminare [ @ ] fr8solutions.com. Danke!

Wann erreichen Sie uns?

Mon-Fri 8:30 - 17:00

Telefon: 089 124138 540
E-Mail: seminare [@] fr8solutions.com

 

Passwort vergessen?

*

Luftsicherheitsschulungen

Luftsicherheitsschulungen

unser Schulungsangebot

Welche Schulung wird benötigt?

11.2.5 (37 UE) - Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten inkl. 'Sicherheitskultur'

Beginn:
22. Mai 2023
Ende:
25. Mai 2023
Kurs-Nr.:
LSB23-21
Preis:
1550,00 EUR pro Platz (zzgl. MwSt.)
Ort:
München-Gröbenzell

Beschreibung

Schulung Luftsicherheitsbeauftragter
für bekannte Versender (bV), reglementierte Beauftragte (regB), reglementierte Lieferanten (regL), zugelassene Transporteure (zT), bekannte Lieferanten (bL) oder Luftfahrtunternehmen gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.5

 

- inklusive neuem Lehrinhalt "Sicherheitskultur" (3 UE) -

Wer benötigt diese Schulung? 

Wenn Sie den Status des behördlich zugelassenen bekannten Versenders, reglementierten Beauftragten, reglementierten Lieferanten oder zugelassenen Transporteurs anstreben oder als bekannter Lieferant anerkannt werden möchten, benötigen Sie u.a. einen geschulten Luftsicherheitsbeauftragten. Die Schulung muss durch einen behördlich zugelassenen Ausbilder erfolgen. Das Schulungsprogramm muss gemäß dem vom LBA vorgegebenem 'modularen System' erstellt sein.

Die Kursinhalte gestalten sich nach den Forderungen der VO (EG) Nr.300/2008 und DVO (EU) 2015/1998 sowie deren Folgeverordnungen, der Luftsicherheits-Schulungs-Verordnung (LuftSiSchulV) und den Vorgaben des Luftfahrtbundesamtes (LBA).

 

Seminarinhalte:

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
  • Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Kenntnis der Meldeverfahren
  • Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
  • Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
  • Fähigkeit zur Motivation anderer
  • Kenntnisse der internen, nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Qualitätskontrolle
  • Kenntnisse von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen

Zusätzlich zu den vom LBA vorgegebenen Inhalten möchten wir auch auf die spezifischen Inhalte im Rahmen der Zulassung zum bekannten Versender, reglementierten Beauftragten, reglementierten Lieferanten und zugelassenen Transporteur bzw. Anerkennung von bekannten Lieferanten eingehen.

Sie erhalten wertvolle Tipps für die Umsetzung und Erstellung des Luftsicherheitsprogramms.

Hier werden insbesondere folgende Punkte behandelt:

  • BVSP/LFSP – Kapitelübersicht, Unterkapitel, Struktur des Programms
  • Der Beauftragte für die Sicherheit/Luftsicherheitsbeauftragter und seine Verantwortlichkeiten
  • Voraussetzungen
  • Ablauf der Zulassung zum bV, regB, regL, zT und zum Luftsicherheitsbeauftragten
  • Ab wann wird die Ware zu 'identifizierbarer Luftfracht' bzw. 'identifizierbaren Bordvorräten/Flughafenlieferungen'

 

Voraussetzung für die Seminarteilnahme:

Vorlage einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG (ZÜP). Ohne gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung können wir Sie leider nicht am Seminar teilnehmen lassen, da dies eine Auflage des Luftfahrt-Bundesamtes bzw. der EU-Verordnungen ist. Falls Sie hierzu weitere Infos benötigen, rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bitte senden Sie nach der Anmeldung die Zuverlässigkeitsüberprüfung als pdf-Datei an: seminare@fr8solutions.com.

 

Dauer: Di-Do 09:00 - 18:00 Uhr, Fr 09:00 - 14.00 Uhr

insgesamt 37 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) + Lernerfolgskontrolle

 

In der Teilnahmegebühr sind enthalten:

  • Seminarunterlagen
  • Erfrischungsgetränke
  • Pausen-Snacks
  • Mittagessen
  • Lernerfolgskontrolle
  • Teilnahmezertifikat

 

 

ACHTUNG: Dieser Kurs enthält nicht die Schulung nach Kap. 11.2.3.9, welche die Luftsicherheitsbeauftragten aber in der Regel ebenfalls benötigen!

Regulär dauert die Schulung nach Kap. 11.2.3.9 insgesamt 6 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.). Für Sie als Teilnehmer der Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten besteht die Möglichkeit direkt im Anschluss eine verkürzte Schulung nach Kap. 11.2.3.9 mit nur 2 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
Zur Buchung Kombi-/Umschulung 11.2.3.9 (2 UE) für Luftsicherheitsbeauftragte

 


Kategorie

TOP

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.