Fortbildung für LBA-Ausbilder
- Beginn:
- 18. Mai 2021
- Ende:
- 18. Mai 2021
- Kurs-Nr.:
- FA21-20
- Preis:
- 320,00 EUR pro Platz (zzgl. MwSt.)
- Ort:
Beschreibung
Fortbildungsunterweisung für LBA-Ausbilder
Wer benötigt diese Schulung?
Zugelassene Ausbilder müssen gemäß § 2 Abs. 3 LuftSiSchulV ab deren Zulassung jährlich mindestens eine vierstündige Fortbildungsunterweisung besuchen. Erfolgt nicht spätestens 12 Monate nach der Zulassung und danach jährlich ein Nachweis über die durchgeführte Fortbildungsunterweisung gegenüber der für die Zulassung zuständigen Luftsicherheitsbehörde, ergeht automatisch der Widerruf der Zulassung.
Die Schulung erfolgt durch einen behördlich zugelassenen Ausbilder.
Seminarinhalte:
- Moderation über die neue europäische Gesetzgebung
- Überblick über die vorhandenen Kontrolltechniken
- Überblick über verbotene Gegenstände in der Zivilluftfahrt sowie lt. Waffen- und Sprengstoffgesetz
- Überblick über die Schulungen im Luftsicherheitsbereich
- Soziale Kompetenz
- Überblick über das Modulsystem
Voraussetzung für die Seminarteilnahme:
- Vorlage einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG (ZUP). Ohne gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung können wir Sie leider nicht am Seminar teilnehmen lassen, da dies eine Auflage des Luftfahrt-Bundesamtes bzw. der EU-Verordnungen ist.
- Ausbilderzulassung vom Luftfahrt-Bundesamt und/oder Länderbehörde.
Falls Sie hierzu weitere Infos benötigen, können Sie uns gerne anrufen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte senden Sie nach der Anmeldung zum Seminar eine Kopie der Zuverlässigkeitsüberprüfung und der Ausbilderzulassung an seminare@fr8solutions.com.
Dauer: 09:00 - 13:30 Uhr (4 Stunden plus Pausen)
Jeder Teilnehmer erhält ein Teilnahmezertifikat.